ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UZIN UTZ NEDERLAND B.V.

Artikel 1 (Gültigkeit)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Verträge oder andere Dienstleistungen und/oder Lieferungen von Waren von oder mit  UZIN UTZ Nederland.

2. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Eine Abweichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf des ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses zwischen den Parteien.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Rechtsgültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Hinsichtlich dieser Bestimmung(en) findet die gesetzliche Umdeutung gemäß Artikel 3:42 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. 

Artikel 2 (Angebote, Offerten und Preise)

1. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind alle Angebote und Offerten von UZIN UTZ Nederland freibleibend, selbst wenn darin ein Termin für deren Annahme enthalten ist.

2. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung gelten alle in den Angeboten und Offerten enthaltenen Preise unter Vorbehalt.

3. Alle angebotenen Preise verstehen sich exkl. MwSt.

4. UZIN UTZ Nederland kann nach der Abgabe des Angebots oder der Offerte aufgetretene Steigerungen von unter anderem Löhnen, Rohstoffpreisen, Kraftstoffpreisen, Transportkosten, Lagerhaltungskosten, (De) Montagekosten, Wechselkursen, Versicherungsprämien und staatlichen Abgaben (inkl. Steuern, Einfuhrzölle und ähnlichen) der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland für diejenigen Lieferungen und Dienstleistungen weiterberechnen, die zu diesem Zeitpunkt von UZIN UTZ Nederland noch erbracht werden müssen.

Artikel 3 (Zustandekommen des Vertrags)

1. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem UZIN UTZ Nederland die Annahme des Angebots oder der Offerte ihrer Vertragspartei schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigt hat bzw. durch eine schriftliche und von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung.

2. Solange UZIN UTZ Nederland die Annahme nicht schriftlich bestätigt hat bzw. die Vereinbarung von beiden Parteien noch nicht unterzeichnet ist, hat UZIN UTZ Nederland das Recht, das Angebot oder die Offerte zu widerrufen oder zu ändern.

3. Sofern die Annahme der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland Vorbehalte oder Änderungen in dem Angebot oder der Offerte enthält, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn UZIN UTZ Nederland ihrer Vertragspartei deren vollständiges und vorbehaltloses Einverständnis schriftlich bestätigt.

4. Änderungen in dem zustande gekommenen Vertrag und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Zustandekommen bedürfen zum Inkrafttreten des schriftlichen Einverständnisses der Parteien.

Artikel 4 (Bezahlung und Fakturierung)

1. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen, anderslautenden und zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Vereinbarung muss die Bezahlung in EUR erfolgen sowie spätestens nach dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum auf einem von UZIN UTZ Nederland angegebenen Bank- oder Girokonto eingegangen sein. Diese Frist versteht sich als genau und endgültig.

2. Wenn die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland die (rechtzeitige) Bezahlung einer Rechnung versäumt, so ist sie von Rechts wegen in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins auf den geschuldeten Rechnungsbetrag.

3. Die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland ist nicht befugt, die Zahlungen an UZIN UTZ Nederland aufgrund einer von ihr gestellten Gegenforderung um irgendeinen Betrag in Abzug zu bringen oder zu verrechnen.

4. Ein eventuelles Bestreiten einer Rechnung von UZIN UTZ Nederland entbindet die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland nicht von der Zahlungsverpflichtung der Vertragspartei.

5. Sollte UZIN UTZ Nederland nach dem Inverzug geraten ihrer Vertragspartei zu außergerichtlichen Maßnahmen inkl. Mahnungen, Aufforderungen oder Inkassomaßnahmen, gehen die Kosten dafür zu Lasten der Vertragspartei. Diese außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des Rechnungsbetrags bei einem Mindestbetrag von € 350,--. Bei einer privaten Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland werden die außergerichtlichen Kosten laut gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt.

6. UZIN UTZ Nederland hat jederzeit das Recht, von ihrer Vertragspartei eine Sicherheit für die Bezahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

7. UZIN UTZ Nederland wird - hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der Rechnungserstellung - für eine korrekte und sorgfältige Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der AVG (GDPR) sorgen.

8. UZIN UTZ Nederland wird - hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der Rechnungserstellung, hinsichtlich des Stands der Technik und den Kosten der Durchführung sowie hinsichtlich der Risiken, die die Verarbeitung und die Art der zu schützenden Daten im Rahmen der Rechnungserstellung an die Vertragspartei mit sich bringen – geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen.

Artikel 5 (Liefertermine, Lieferungen, Anlieferung und Risiko)

1. UZIN UTZ Nederland bemüht sich um die Einhaltung der vereinbarten Termine. Diese Termine sind jedoch keine endgültigen Termine. Bei Überschreitung muss die Vertragspartei UZIN UTZ Nederland schriftlich und ordnungsgemäß benachrichtigen, wobei ein Mindesttermin von vierzehn (14) Tagen gesetzt wird.

2. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen und anderslautenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab Auslieferungslager von UZIN UTZ Nederland oder von einem durch UZIN UTZ Nederland eingeschalteten Dritten.

3. Bei nicht-erfolgter (Ab)Lieferung gemäß Absatz 2 werden die Waren an dem/den vereinbarten Ort(en) laut der in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertrag oder nachträglich zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Weise (an)geliefert. Die Kosten hiervon inkl. der Transportkosten gehen vollständig zu Lasten der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland.

4. Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der in diesem Artikel angegebenen Lieferung auf Kosten und Risiko der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland über.

Artikel 6 (Umstände höherer Gewalt)

1. Die in Artikel 5 genannte Lieferzeit oder der vereinbarte Termin für das Verrichten von anderen Dienstleistungen verlängert sich proportional um den Zeitraum, in dem UZIN UTZ Nederland aufgrund von Umständen höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird.

2. Umstände höherer Gewalt seitens UZIN UTZ Nederland liegen vor, wenn UZIN UTZ Nederland nach Zustandekommen des Vertrags gemäß Artikel 3 an der Erfüllung einer oder mehrerer vertraglichen Verpflichtungen oder deren Vorbereitung gehindert wird infolge von: Krieg, Aufstand, Kriegsschäden, Brand, Wasserschaden, Überschwemmung, Schneefall, Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, staatlichen Maßnahmen, Defekten an Maschinerien, verspäteter Anlieferung oder ebensolcher Transport von Rohstoffen, unbrauchbarer Produktionsmethoden, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Ausfall von Mitarbeitern sowie sämtlichen weiteren Ursachen, die außerhalb der Schuld oder des Risikos von UZIN UTZ Nederland entstehen sowie Tatsachen und Umstände, unter denen von UZIN UTZ Nederland die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht zugemutet werden kann.

3. Erst wenn sich die Lieferungen von Waren oder anderen Dienstleistungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt um über zwei (2) Monaten verzögert, sind sowohl UZIN UTZ Nederland, wie auch ihre Vertragspartei zur Auflösung des Vertrags mittels einer an die Gegenpartei gerichteten schriftlichen Kündigung berechtigt. Der Vertrag ist in dem Moment aufgelöst, in dem die in dem zweiten Punkt angegebene schriftliche Kündigung bei der Gegenpartei eingegangen ist. Unbeschadet des Absatzes 4 hat UZIN UTZ Nederland in diesem Fall nur das Recht auf Vergütung der ihr bis zu dem Moment entstandenen Kosten, in dem die Kündigung bei der Gegenpartei eingegangen ist.

4. Bei Verzögerung der Lieferungen von Waren oder anderen Dienstleistungen von UZIN UTZ Nederland aufgrund von Umständen höherer Gewalt um über zwei (2) Monate ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland nichtsdestotrotz zur Vergütung an UZIN UTZ Nederland für die von UZIN UTZ Nederland bereits gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen sowie für den Teil der Arbeiten oder Dienstleistungen gehalten, die infolge der Umstände höherer Gewalt nicht mehr beendet werden können, oder für der Ablieferung bis zum Eintritt der Umstände höherer Gewalt fertiggestellt werden können.

Artikel 7 (Garantie, Haftung und Gewährleistung)

1. UZIN UTZ Nederland garantiert ausschließlich für ihre Dienstleistungen und Produkte zu den in der mit der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland abgeschlossenen Garantievereinbarung enthaltenen Voraussetzungen und Bedingungen.

2. Außer in der Situation, dass UZIN UTZ Nederland gegenüber ihrer Vertragspartei aufgrund einer gemäß Absatz 1 gewährten Garantie haftet, wobei die Haftung von UZIN UTZ Nederland auf die geltenden Garantiebedingungen beschränkt ist, haftet UZIN UTZ Nederland nur für Schaden der Vertragspartei oder Dritter, die, unter Beachtung der nachstehenden Punkte, unmittelbar und ausschließlich die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind.

3. Für einen Ersatz kommt nur derjenige Schaden in Betracht, gegen den UZIN UTZ Nederland versichert ist und den der Versicherer ersetzt, bzw. derjenige Schaden, gegen den UZIN UTZ Nederland laut in der Branche von UZIN UTZ Nederland geltenden Gebräuchen vernünftigerweise hätte versichert sein müssen.

4. Außer bei durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstandenen Schaden muss UZIN UTZ Nederland niemals einen Betriebsschaden bezahlen. Dazu zählen auch Gewinn- oder Einnahmeausfall und indirekter oder Folgeschaden inkl. immaterieller Schaden, Verspätungsschaden oder Schaden Dritter.

5. Bei einer Haftung infolge dieses Artikels ist UZIN UTZ Nederland niemals zur Leistung eines höheren Schadensersatzbetrags gehalten, der den Netto-Rechnungswert der betreffenden Lieferung oder erbrachten Dienstleistung übersteigt. Dabei gilt ein Höchstbetrag von € 5.000,--.

6. Die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland ist gehalten, UZIN UTZ Nederland sowie den/die von ihr eingeschalteten Dritte(n) gegen Ansprüche irgendwelcher Art auf Ersatz von Schaden zu schützen, die infolge von der Nutzung oder Anwendung der gelieferten Waren oder Leistungen entstanden sind.

7. Bei einer eventuellen Nicht-, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Einhaltung von sich aus dem Vertrag mit UZIN UTZ Nederland oder den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen seitens der Vertragspartei ist diese ohne Mahnung in Verzug und haftet vollständig für sämtlichen Schaden, den UZIN UTZ Nederland und der/die von ihr eingeschaltete(n) Dritte(n) dadurch erleidet. Die sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Befugnisse von UZIN UTZ Nederland bleiben davon unberührt.

Artikel 8 (Eigentumsvorbehalt)

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des dafür vereinbarten Preises durch die Vertragspartei bleiben sämtliche gelieferten oder noch zu liefernden Waren im Eigentum von UZIN UTZ Nederland.

2. Ungeachtet des Absatzes 1 ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zum Weiterverkauf und Lieferung der ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren befugt.

3. Bei einem Weiterverkauf gemäß Absatz 2 ist die Vertragspartei gegenüber UZIN UTZ Nederland verpflichtet, auf deren erste Aufforderung ein stilles Pfandrecht auf alle sich aus dem Weiterverkauf ergebenden Rechte und Forderungen aufzuerlegen.

4. Für den Fall, dass UZIN UTZ Nederland im Rahmen des zustande gekommenen Vertrags auch zu vergütende Arbeiten geleistet hat, bleiben die gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller (auch) damit zusammenhängenden und fälligen Forderungen durch die Vertragspartei im Eigentum von UZIN UTZ Nederland.

5. Bis zum Übergang in das Eigentum des Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland aufgrund der vorherigen Absätze ist diese, außer der in Absatz 2 genannten Situation, nicht befugt, die an sie gelieferten Waren ganz oder teilweise zu veräußern, an Dritte zu verpfänden oder auf andere Weise mit Rechten zu belegen.

6. Ab dem Moment, da die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland aufgrund von Absatz 4 oder auf andere Weise in Verzug geraten ist und UZIN UTZ Nederland gute Gründe zu befürchten hat, dass sie in Verzug geraten wird, ist UZIN UTZ Nederland auf Rückforderung der an die Vertragspartei gelieferten Waren ohne vorherige Inverzugsetzung berechtigt. Die Vertragspartei ist zur unverzüglichen Rückgabe dieser Waren auf erste Aufforderung von UZIN UTZ Nederland an UZIN UTZ Nederland sowie zur entsprechenden notwendigen oder erforderlichen Mitarbeit im weitesten Sinne verpflichtet. Die mit dieser Rückgabe entstandenen Kosten gehen zu Lasten der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland.

7. Solange das Eigentum der (ab)gelieferten Waren noch nicht an sie übergegangen ist, sie jedoch schon die tatsächliche Macht darüber erworben hat, ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland in diesem Zeitraum verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Waren in demselben Zustand und derselben Qualität verbleiben, in der diese zum Zeitpunkt der (Ab)Lieferung verkehrten, sowie dafür zu sorgen, dass diese Waren zu Gunsten des Eigentumsrechts von UZIN UTZ Nederland individualisierbar sind und bleiben.

8. Die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland ist zur Versicherung der in Absatz 7 des vorliegenden Artikels genannten (ab)gelieferten Waren gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl verpflichtet und die entsprechenden Policen auf erste Aufforderung von UZIN UTZ Nederland ihr zur Einsicht zu geben. Andernfalls ist die Vertragspartei zum Ersatz aller sich daraus für UZIN UTZ Nederland ergebenden Schäden verpflichtet.

Artikel 9 (Verzug der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland)

1. Ungeachtet der in den anderen Artikeln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehenden Bestimmungen ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland von Rechts wegen in Verzug bei Zahlungsaufschub, Antrag oder Gewährung eines Zahlungsvergleichs, Konkurserklärung, Erklärung einer Schuldensanierungsregelung, Liquidierung der Unternehmens, dessen Untergang oder falls die Vertragspartei durch Pfändung auf andere Weise ihr Vermögen verliert.

2. In allen diesen Fällen ist UZIN UTZ Nederland zur sofortigen (gänzlichen oder teilweisen) Auflösung des Vertrags ohne irgendwelche Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Vermittlung berechtigt. Ihr Recht auf Schadenersatz bleibt davon unberührt.

3. Sollte UZIN UTZ Nederland von dieser Befugnis Gebrauch machen, so ist jede Forderung an ihre Vertragspartei unmittelbar fällig.

Artikel 10 (Geistiges Eigentum)

1. UZIN UTZ Nederland behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund ihres Rechtes geistigen Eigentums zustehen. Dies betrifft insbesondere ihre Rechte auf von UZIN UTZ Nederland entworfene oder zustande gekommene Skizzen, Lithos, Fotos, Zeichnungen und Modelle, (Projekt)Pläne, Berichte, Produkte oder Waren sowie ähnliches. Die Bestimmungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.

2. Eine Nutzung der von UZIN UTZ Nederland erteilten Unterlagen, wie beispielsweise Berichte, Empfehlungen, Entwürfe, Zeichnungen oder ähnliche zu einem anderen als dem dafür bestimmten Zweck sowie deren Vervielfältigung, Veröffentlichung und Bekanntmachung an Dritte ist der Vertragspartei vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von UZIN UTZ Nederland nicht gestattet.

3. Die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland schützt UZIN UTZ Nederland vor allen Ansprüchen Dritter bei Aufträgen der Vertragspartei an UZIN UTZ Nederland zur (Re)Produktion von Waren oder erteilter Informationen oder Daten, auf denen Rechte geistigen Eigentums dieser Dritte ruhen.

4. Ohne vorherige Zustimmung ihrer Vertragspartei ist UZIN UTZ Nederland berechtigt, die von ihr gelieferten Waren oder erbrachte Dienstleistungen mit Name, Marke, Reklamebotschaft oder andere Äußerung der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland in Katalogen, Reklamedruckerzeugnissen, Veröffentlichungen sowie Werbungen abzudrucken oder diese während Messen und Ausstellungen zu verwenden. Dafür muss UZIN UTZ Nederland keinerlei Vergütung an die Vertragspartei oder an einen Dritten leisten.

Artikel 11 (Geltendes Recht und Gerichtsstand)

1. Der Vertrag sowie sämtliche sich daraus ergebenden Verträge unterliegen niederländischem Recht.

2. Vorbehaltlich einer anderslautenden gesetzlichen Bestimmung werden sämtliche Streitfälle inkl. derer, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, dem im Arrondissement des Standorts von UZIN UTZ Nederland zuständigen Richter zur Schlichtung vorgelegt.
 

TEIL B - BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ARTURO DESIGNBÖDEN

Artikel 12 (Gültigkeit und Hierarchie)

1. Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Teil A für den Fall und soweit ein Arturo Designboden von UZIN UTZ Nederland entworfen, entwickelt, verkauft, geliefert und/oder verlegt wird.

2. Die Bestimmung in Teil B der vorliegenden Bedingungen schließt die Anwendbarkeit der Bestimmungen in Teil A nur soweit aus, wie in Teil B davon ausdrücklich abgewichen wird.

3. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge, wobei das Erstgenannte Vorrang vor dem danach Genannten hat: - Bestimmungen aus dem Designvertrag und/oder dem Liefervertrag laut Festlegung in Artikel 13 und/oder 14; - Teil B der vorliegenden Bedingungen; - Teil A der vorliegenden Bedingungen;

Artikel 13 (Vertragsverhältnisse bei Designvertrag)

1. Falls die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland den Auftrag zum Entwerfen und Entwickeln eines  Arturo Design erteilt, wird UZIN UTZ Nederland als Auftragnehmer nach bestem Wissen und Können ein von oder im Namen der Designer eines zu UZIN UTZ Nederland gehörenden Arturo Designstudios entworfenes und entwickelten Arturo Design, ein Bodenentwurf sowie ein Bodenkonzept entwickeln. UZIN UTZ Nederland unterliegen in diesem Zusammenhang keine Ergebnisverpflichtungen.

2. Der Zahlungsanspruch der Entwurfskosten für das Arturo Design sowie die Art der Berechnung und Fakturierung werden in dem Designvertrag festgelegt.

3. Falls die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland Rahmenbedingungen oder Kriterien aufstellt bzw. Instruktionen, Anweisungen oder ähnliches erteilt oder erteilen möchte, denen das Arturo Design entsprechen werden muss, ist UZIN UTZ Nederland nur dann gehalten, diese bei dem von ihr zu entwerfenden Arturo Design zu berücksichtigen, wenn und soweit diese explizit sowie in deutlicher und verständlicher Form in dem Designvertrag beschrieben werden.

4. Eventuelle von der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland laut Absatz 3 gestellte Rahmenbedingungen, Anweisungen, Instruktionen, Kriterien oder ähnliches beeinträchtigen nicht die künstlerische Unabhängigkeit oder Freiheit von UZIN UTZ Nederland zur deren Umsetzung oder Implementierung in dem von ihr zu entwerfenden Arturo Design nach eigener Ansicht und Formgebung.

5. Bei der Beurteilung der Frage, ob UZIN UTZ Nederland den in Absatz 1 genannten Auftrag korrekt bzw. ordnungsgemäß erfüllt hat, bleibt der ästhetische Wert außer Betracht.

6. In erster Instanz entwickelt und entwirft UZIN UTZ Nederland ein vorläufiges Arturo Design, dass ihrer Vertragspartei zur Freigabe vorgelegt wird, bevor ein Arturo Verleger, also ein im Arturo Trainingscenter zum Verlegen von Arturo Designböden geschulter und von Arturo als Arturo Application Partner zertifizierter Verleger den darauf basierenden Arturo Boden gemäß Artikel 15 des Ausführungsvertrags verlegt.

7. Bei Ablehnung des vorläufigen Designs von Arturo durch die Vertragspartei wird UZIN UTZ Nederland eine Mindestfrist von vierzehn (14) Tagen zum Anpassen des vorläufigen Designs an die Wünsche der Vertragspartei eingeräumt. Dabei ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland zur Erteilung von Anweisungen diesbezüglich verpflichtet, in welcher Hinsicht eine Anweisung gewünscht ist, ohne dass dies den in Absatz 4 enthaltenen Ausgangspunkt beeinträchtigt.

8. Eine Ablehnung laut Absatz 7 impliziert keinen Mängel und berechtigt die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland nicht zur Vertragsauflösung, Schadenersatz oder Erstattung.

9. Bei einer erneuten Ablehnung des vorläufigen Designs nach erfolgter Anpassung (oder wiederholten Anpassungen) gemäß Absatz 7 und ausbleibendem definitiven Designs und/oder Nicht-Zustandekommen eines Ausführungsvertrags ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland auch weiterhin zur Begleichung der für das Arturo Design vereinbarten Vergütung verpflichtet und findet Absatz 8 Anwendung.

10. Ohne vorheriges Einverständnis ihrer Vertragspartei darf UZIN UTZ Nederland für das zu entwerfende Arturo Design nach eigener Wahl und Vorstellung Künstler oder Dritte einschalten, es sei denn, dass diese Einschaltung zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führt.

11. Sämtliche Rechte geistigen Eigentums auf das Arturo Design und, soweit diese Rechte auch auf den tatsächlich verlegten Arturo Designboden ruhen, auf den Arturo Designboden bleiben jederzeit gänzliches und ausschließliches Eigentum von UZIN UTZ Nederland. Das Erstellen von Kopien oder Verwenden des Arturo Designs in anderer Form, in anderen Räumen oder Orten oder das Ändern des Designs bzw. das Vervielfältigen oder Veröffentlichen des Arturo Designs ist nur nach vorheriger und schriftlicher Zustimmung von UZIN UTZ Nederland erlaubt.

12. Sofern UZIN UTZ Nederland in das von ihr entworfenen Arturo Design Instruktionen, Anweisungen, Kriterien und ähnliches laut Absatz 3 eingebaut hat und sich zeigt, dass das von ihr entworfene Arturo Design Rechte geistigen Eigentums von Dritten (mit)verletzt, schützt die Vertragspartei UZIN UTZ Nederland vor diesbezüglich begründeten Ansprüchen Dritter.    

13. Es ist der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland nicht erlaubt, das von Arturo entwickelte (freigegebene oder abgelehnte) Arturo Design von einem anderen als von einem Arturo Verleger verlegen zu lassen. Arturo Böden dürfen ausschließlich von Arturo Verlegern verlegt werden.

14. Falls und sobald UZIN UTZ Nederland feststellt, dass ihre Vertragspartei gegen die Bestimmungen des Absatzes 13 verstößt, ist die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland dazu angehalten, die von einem nicht dazu befugten Verleger erbrachten Leistungen unverzüglich und ohne nähere Inverzugsetzung auf ihre Kosten rückgängig zu machen (bzw. machen zu lassen). Andernfalls schuldet die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland eine unverzüglich und sofort fällige Geldstrafe in Höhe von € 500,-- pro Tag für jeden Tag inkl. halben Tag, an dem die Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland damit in Verzug bleibt. In diesem Fall ist UZIN UTZ Nederland ebenfalls berechtigt, die Rückgängigmachung auf Kosten der Gegenpartei von UZIN UTZ Nederland selbst durchzuführen (durchführen zu lassen).

Artikel 14 (Vertragsverhältnisse bei Liefervertrag)

1. Zwischen UZIN UTZ Nederland und dem Arturo Verleger abgeschlossene Lieferverträge verpflichten Arturo nur zur Lieferung der Materialien, welche der Verleger zum Verkauf, Liefern und Verlegen eines Arturo Designbodens laut Beschreibung in dem Liefervertrag angeschafft hat. Auf UZIN UTZ Nederland ruhen nur zusätzliche Pflichten, sofern dies ausdrücklich und unzweideutig in dem Liefervertrag vereinbart vereinbart wurde.  

2. UZIN UTZ Nederland haftet nicht für die Anschaffung oder Auswahl von bestimmten Materialien durch den Arturo Verleger zum Verlegen eines Arturo Bodens, selbst wenn UZIN UTZ Nederland einen Pflegehinweis für den betreffenden Endabnehmer von UZIN UTZ Nederland oder für ein bestimmtes Objekt erteilt hat. Der Arturo Verleger ist und bleibt dafür selbst entscheidungsbefugt und endverantwortlich. Der Arturo Verleger ist die Partei mit Expertise für das Verlegen von Arturo Böden vor Ort. Die Expertise von UZIN UTZ Nederland beschränkt sich nur auf das Entwickeln und Produzieren von für die mögliche Verlegung eines Arturo Bodens vor Ort.

3. UZIN UTZ Nederland ist nicht verantwortlich und haftet nicht für sämtliche Informationen, Richtlinien, Baubeschreibungstexte, Übersichten. Empfehlungen oder ähnliche, die sie einem Arturo Verleger und Dritten bereitstellt bzw. zur Einsicht oder als Downloaddatei anbietet. Der Gebrauch dieser Information(squellen) erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Arturo Verlegers. UZIN UTZ Nederland haftet auch nicht für eventuelle Schreibfehler, veraltete Informationen und dergleichen.   

Artikel 15 (Vertragsverhältnisse bei Ausführungsverträgen)

1. Zwischen dem Arturo Verleger und dem Endabnehmer für das Verkaufen, Liefern und Verlegen eines Arturo Designbodens getroffene Ausführungsverträge werden immer im eigenen Namen, auf eigene Rechnung sowie auf eigenes Risiko des Arturo Verlegers geschlossen. Der Arturo Verleger handelt dabei niemals als Vertreter oder Beauftragter von UZIN UTZ Nederland.

2. Bei dem Ausführungsvertrag ist bzw. wird UZIN UTZ Nederland niemals selber Vertragspartei. Aus diesem Grund schützt der Arturo Verleger UZIN UTZ Nederland vor Ansprüchen des Endabnehmers oder Dritter.

3. Der Arturo Verleger enthält sich jedweden Verhaltens – inkl. Unterlassung - wodurch beim Endabnehmer oder Dritten der Eindruck, der Anschein bzw. das Vertrauen erweckt wird oder werden kann, dass:  (1) er im Namen von – oder als Bevollmächtigter von UZIN UTZ Nederland handelt, (2) UZIN UTZ Nederland (Mit) Vertragspartei gegenüber dem Endabnehmer sein könne bzw. (3) dass der Endabnehmer aus irgendeinem anderen Grund direkte Ansprüche oder Forderungen gegenüber UZIN UTZ Nederland hat bzw. einklagen kann.

4. Der Endabnehmer kann nur dann direkte Ansprüche oder Forderungen gegenüber UZIN UTZ Nederland haben bzw. einklagen, soweit dies (1) explizit und schriftlich zwischen UZIN UTZ Nederland und dem Endabnehmer vereinbart wurde bzw. (2) soweit sich dies explizit aus einem von UZIN UTZ Nederland an den Endabnehmer schriftlich und im Original ausgestellten Garantienachweis ergibt.

5. Sofern UZIN UTZ Nederland in irgendeiner Weise einen direkten Kontakt mit dem Endabnehmer hat bzw. dem Endabnehmer direkt Materialien liefert oder dem Endabnehmer auf eine andere als im Designvertrag geregelte Weise einen Arturo Design liefert, handelt UZIN UTZ Nederland im Gegensatz zur Bestimmung aus Absatz 4 immer und ausschließlich als Hilfsperson sowie im Namen und auf Rechnung sowie auf Risiko des Arturo Verlegers.

6. UZIN UTZ Nederland übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Ausführung oder Einhaltung des Ausführungsvertrags durch den Arturo Verleger. Dies gilt auch für den Fall, dass in diesem Zusammenhang von oder im Namen von UZIN UTZ Nederland eine Empfehlung für einen Boden abgegeben hat.  

7. Arturo Designs werden immer und ausschließlich auf Rechnung und Risiko der Vertragspartei von UZIN UTZ Nederland und/oder des Arturo Verlegers entwickelt und bereitgestellt.

8. Ausschließlich der Arturo Verleger beurteilt und entscheidet, ob sich das Arturo Design tatsächlich realisieren bzw. es sich als ein Arturo Boden verlegen lässt. UZIN UTZ Nederland übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die tatsächliche bzw. faktische Nutzung eines Arturo Designs durch oder im Namen des Arturo Verlegers. Dies gilt auch für den Fall, dass in diesem Zusammenhang von oder im Namen von UZIN UTZ Nederland eine Empfehlung für einen Boden abgegeben hat.

9. Die eventuelle Einschaltung von Hilfspersonen durch den Arturo Verleger zur Realisierung des Ausführungsvertrags oder die Übertragung einer von seinen sich daraus ergebenden vertraglichen Verpflichtungen an einen Dritten ist nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch UZIN UTZ Nederland möglich. 

TEIL C - AUSLEIHEN VON FACHLEUTEN

Artikel 16 (Gültigkeit und Hierarchie)

1. Die vorliegenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Teil A für den Fall und soweit ein Entleiher einen Entleihvertrag mit UZIN UTZ Nederland geschlossen hat.

2. Die Bestimmung in Teil C der vorliegenden Bedingungen schließt die Anwendbarkeit der Bestimmungen in Teil A nur soweit aus, wie in Teil C davon ausdrücklich abgewichen wird.

3. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge, wobei das Erstgenannte Vorrang vor dem danach Genannten hat: - Bestimmungen aus Entleihvertrag; - Teil C der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; - Teil A der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

Artikel 17 (Ausleihvertrag und Ausgangspunkte)

1. UZIN UTZ Nederland ist jederzeit zur unverzüglichen Beendigung des Entleihvertrags bzw. der Bereitstellung von Fachleuten (natürliche Person, die (nicht) in Diensten von UZIN UTZ Nederland steht) befugt, wenn sie die Fachleute aus dringenden oder triftigen Gründen selbst für ihre eigenen Aktivitäten einsetzen muss. Zu dringenden oder triftigen Gründen zählen in jedem Fall (jedoch nicht beschränkt auf) eine Situation von Umständen höherer Gewalt laut Artikel 6 Absatz 2.

2. Der Fachmann verrichtet die Arbeiten ausschließlich unter Leitung und Aufsicht des Entleihers. UZIN UTZ Nederland hat keinen Einblick über den Arbeitsplatz bzw. die vom Fachmann zu verrichtenden Arbeiten. Auf erste Aufforderung von UZIN UTZ Nederland berichtet der Entleiher über die Arbeitsweise des Fachmanns.

3. Ohne vorherige und schriftliche Einwilligung von UZIN UTZ Nederland ist es dem Entleiher nicht erlaubt, den Fachmann auf seine Weise zur Verfügung zu stellen oder an einen Dritten (innerhalb oder außerhalb der Niederlande) weiter zu verleihen bzw. den Fachmann selbst einzustellen oder dazu zu bewegen.

4. Ungeachtet der entsprechenden Gründe haftet UZIN UTZ Nederland nicht für seitens des Entleihers entstandenen Schäden oder Kosten irgendwelcher Art, falls UZIN UTZ Nederland den Fachmann nicht (mehr) auf dieselbe Weise oder im selben Umfang wie zuvor dem Entleiher zur Verfügung stellen kann, sowie für Schäden und Kosten infolge einer Handlung oder Unterlassung des Fachmanns, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens UZIN UTZ Nederland oder eines zu ihrer Betriebsführung gehörenden leitenden Mitarbeiters vorliegen. Die Haftung von UZIN UTZ Nederland ist dann beschränkt konform Artikel 7.

5. Vorbehaltlich einen vorherigen schriftlichen Mitteilung seitens UZIN UTZ Nederland an den Entleiher ist der Fachmann niemals dazu befugt, im Namen bzw. auf Rechnung oder Risiko von UZIN UTZ Nederland zu handeln.

6. Sämtliche Informationen, die der Fachmann dem Entleiher in Bezug auf UZIN UTZ Nederland mitteilt (wie beispielsweise Handlungsweisen, Aktivitäten und ähnliches) ist von dem Entleiher vertraulich zu behandeln und darf ausschließlich im Rahmen der Bereitstellung verwendet werde. 7. Bei einer eventuellen Verletzung der Bestimmung aus Abs. 3 oder 6 gerät der Entleiher unverzüglich in Verzug. Der Entleiher schuldet sodann eine pauschale und sofort fällige Geldstrafe in Höhe von  € 10.000,-. Das Recht auf zusätzliche Schadensersatzforderungen bleibt davon unberührt.

Artikel 18 (Arbeitsbedingungen)

1. Der Entleiher sorgt im Zusammenhang mit den zu verrichtenden Arbeiten für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlergehen des Fachmanns.

2. Zur Verhinderung von Schäden während der Ausführung der Arbeiten verteilt der Entleiher hinreichend konkrete und rechtzeitige Anweisungen sowie erforderliche Schutzmittel.

3. Der Entleiher haftet gegenüber dem Fachmann sowie UZIN UTZ Nederland und muss aus diesem Grund den Schaden ersetzen, den der Fachmann im ahmen bzw. infolge der Bereitstellung erleidet, es sei denn, dass dieser Schaden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fachmanns zuzurechnen ist. Die Bestimmung aus Artikel 7 bleibt davon unberührt.

4. Der Entleiher schützt UZIN UTZ Nederland jederzeit vor Ansprüchen Dritter gegenüber UZIN UTZ Nederland infolge der Nichteinhaltung einer Verpflichtung aus den vorherigen Absätzen. UZIN UTZ Nederland ist zur Abtretung eventueller Ansprüche gegenüber dem Entleiher an einen Dritten berechtigt.

5. Bei einem eventuellen Unfall oder einer eventuellen Krankheit des Fachmanns informiert der Entleiher UZIN UTZ Nederland darüber unverzüglich und sorgt für die Erstellung eines ordnungsgemäßen Unfallberichts mit Übermittlung einer entsprechenden Kopie an UZIN UTZ Nederland.

6. Der Entleiher ist zum Abschluss und Unterhaltung einer ordnungsgemäßen Haftpflichtversicherung mit Deckung aller in diesem sowie in Artikel 7 angegebenen Schäden verpflichtet. Auf erste Aufforderung von UZIN UTZ Nederland muss der Entleiher einen kostenlosen Einblick in die Police geben bzw. Versicherungsbedingungen oder Nachweise über Bezahlung der Versicherungsprämien bereitstellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UZIN UTZ Nederland B.V.. Deponiert in der Industrie- und Handelskammer zu Enschede unter der Nummer 06048655. Stand Juli 2018.

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